Landesmeisterschaften

12 Dezember 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Trainer und Meldezuständige in den Vereinen,

die Landesmeisterschaften des Rheinischen Fechter-Bundes weisen einen hohen sportlichen
Stellenwert vor, was und die stetig steigenden Starterzahlen jährlich beweisen und worüber
wir uns sehr freuen.

Jedoch bedeuteten diese gestiegenen Teilnehmerzahlen höheren Organisationsaufwand
in der Planung, insbesondere aber in der Kassierung von Startgeldern, die
allesamt vor Ort in bar vorgenommen wurden. Die Turnierleitung war auf Grund der vielen
Teilnehmer stets voll ausgelastet, sodass der ausrichtende Verein jeweils mit sehr hohem Personalaufwand
die Kassierung der Startgelder für den Rheinischen Fechter-Bund vornehmen
musste. Die großen Teilnehmerfelder haben zu Verzögerungen bei der Passannahme geführt,
sodass teilweise der Turnierbeginn nach hinten verschoben werden musste und Probleme bei
der Kassierung der Startgelder auftraten. Dies hat in der Vergangenheit vermehrt zu Fehlbeträgen
geführt. Des Weiteren bedeuteten die großen Starterfelder auch hohe Beträge, die vor
Ort in bar eingenommen wurden. Die Verwahrung vor Ort und die Wegschaffung dieser hohen
Barbeträge stellt mittlerweile ein Sicherheitsrisiko dar, das auch jeder noch so sorgfältig
arbeitende Ehrenamtler nicht verantworten kann.

Der Vorstand hat daher einstimmig folgenden Beschluss gefasst, der ab 2016 (erste Landesmeisterschaft
am 05./06.03.2016 in Solingen) gelten soll:

1. Ab der nächsten Landesmeisterschaft in Solingen sollen Startgelder für Landesmeisterschaften
mehrheitlich nicht mehr in bar bezahlt werden, sondern vereinsweise (hier
ausreichend: eine Überweisung pro Verein und pro Waffe) auf ein extra eingerichtetes
Startgeldkonto überwiesen werden (, damit ich diese im Anschluss mit der
Abrechnung dem RFB überweisen kann).

2. Das auf der Ausschreibung verzeichnete Startgeld wird auf 15 € angesetzt; (für Mannschaft dann 30 €)

3. Für Vereine, die bis zum Freitag vor dem Turnier auf das angegebene Konto überweisen,
wird ein vergünstigtes Startgeld von 10 € bzw. 25 € fällig.

Ich weise an der Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Rheinische Fechter-Bund keinesfalls
an einer Erhöhung des Startgeldes und höheren Einnahmen interessiert ist. Der Zweck liegt
hier ausschließlich in einer effizienteren und sichereren Abwicklung durch die Überweisung
von Startgeldern sowie in einer Verantwortungsentlastung aller Mitarbeiter vor Ort.

Des Weiteren bietet das neue Verfahren auch viel mehr Planungssicherheit für Ausrichter und
Verband: Es werden durch die Vereine nicht mehr einfach ohne Limit Fechter gemeldet, die
dann vor Ort nicht erscheinen und Mehrkosten in der Organisation verursachen.
Die sehr kurze Überweisungsfrist von Freitag vor dem Turnier ermöglicht es Vereinen, die
auch mittwochs noch kurz vor Meldeschluss melden, rechtzeitig zu überweisen. Jedoch weise
ich darauf hin, dass die Vereine die Gefahr des rechtzeitigen Zahlungseingangs tragen. Vereine
oder Starter, deren Zahlung nicht Freitag vor dem Turnier eingegangen ist, müssen bar vor
Ort das erhöhte Startgeld zahlen. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn der gemeldete
Fechter oder Verein vor Ort nicht erscheint und sich nicht schriftlich abgemeldet hat.
Sollte es vereinzelt Vereine geben, den die gesammelte Überweisung unzumutbar ist, so biete
ich an, mit mir Rücksprache zu halten.

Die entsprechenden Kontodaten werden auf der Ausschreibung angegeben sein.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grü.en,

Christian Rieger